Die Zweite EU-Zahlungsdienstrichtlinie (PSD2) macht das Bezahlen im Internet ab dem 14. September sicherer, denn sie verlangt ein stärkeres Kundenauthentifizierungsverfahren (SCA). Ab diesem Zeitpunkt müssen Kunden ihre Zahlungen bei einem Onlineshop noch mit einem weiteren Faktor (Zwei-Faktor-Authentifizierung) bestätigen. Zum Beispiel mit einem Fingerabdruck in der Onlinebanking-App ihrer Hausbank oder einer zusätzlichen TAN.

PSD2 baut auf den bisherigen Rechtsvorschriften in den folgenden drei Bereichen auf:
1) Stärkung der Kundenrechte in Bereichen wie Beschwerdemanagement, neue Regeln für Zuschläge und Währungsumrechnung
2) Erhöhte Sicherheit durch SCA-Kriterien (Strong Customer Authentification)
3) Ermöglichung des Zugangs Dritter zu Kontoinformationen, die einen Rahmen für neue Zahlungs- und Kontodienste bilden.