Was verändert sich bei der Sofortüberweisung hinsichtlich SCA?

Die Sofortüberweisung unterliegt den Richtlinien von PSD2 und erhält demnach einen zusätzlichen Authentifizierungsschritt, den sog. zweiten Faktor. Wenn der Kunde Sofortüberweisung als Zahlart in einem Onlineshop wählt, loggt er sich wie gewohnt mit seinen Online-Banking-Details ein. Der klassische Login samt Passwort ist dabei ein „Faktor“, er muss von einem zweiten ergänzt werden, der nicht physisch im Besitz des Kunden sein darf. Mit dem zweiten Authentifizierungsschritt, der je nach Hausbank unterschiedlich ausfallen kann (z.B. Fingerabdruck oder TAN-Verfahren), bestätigt der Kunde, dass Klarna Zugang zu seinem Konto erhält, damit die Zahlung vorgenommen werden kann. Erst nach dieser zusätzlichen Bestätigung des zweiten Faktors kann der Kunde den Zahlvorgang abschließen.